Die Bundesaufsichtsbehörde für das Kreditwesen hat die Liste der wirtschaftlich benachteiligten nicht-metropolitanen Gebiete für 2025 veröffentlicht, in denen die Banken Kredite für Wiederbelebungsmaßnahmen nach dem Community Reinvestment Act erhalten können. Die Liste verwendet aktualisierte städtische Einflusscodes und eine konsolidierte Methodik zur Ermittlung förderfähiger Gebiete mit mittlerem Einkommen auf der Grundlage von Arbeitslosigkeit, Armutsquoten und Bevölkerungstrends. Ausgewiesene Gebiete bleiben 12 Monate lang förderfähig, mit einer einjährigen Schonfrist für Gebiete, die im Vorjahr von der Liste gestrichen wurden.